Stand: 28. September 2026
Anbieter von Schulbuchhelden ist
Nils Rabe – Schulbuchhelden
Einzelunternehmen
Bromersfeld 19
45472 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: info@schulbuchhelden.de
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Online-Plattform Schulbuchhelden (app.schulbuchhelden.de) durch Schulen und die für sie handelnden Nutzer.
Schulbuchhelden stellt Schulen digitale Funktionen und ergänzende Dienstleistungen zur Erstellung und Bereitstellung von Bücherlisten sowie zur Unterstützung von Schulbuchbestellungen zur Verfügung.
Die Nutzung von Schulbuchhelden ist für Schulen kostenlos.
Die Nutzung der Plattform setzt die Einrichtung eines Schulkontos voraus.
Ein Schulkonto darf ausschließlich für eine Schule eingerichtet werden. Die Registrierung kann durch einen Mitarbeiter der jeweiligen Schule erfolgen, insbesondere durch die Schulleitung, Lehrkräfte, Mitarbeiter des Sekretariats oder sonstige von der Schule hierzu berechtigte Personen.
Die Person, die das Schulkonto erstellt, wird als Hauptnutzer geführt. Mit der Registrierung bestätigt sie, dass sie zur Einrichtung und Nutzung des Schulkontos für die angegebene Schule berechtigt ist.
Die Registrierung erfolgt insbesondere in folgenden Schritten:
Nach vollständigem Durchlaufen des Registrierungsprozesses wird das Schulkonto unmittelbar freigeschaltet.
Die Nutzung von Schulbuchhelden setzt die Benennung eines Fördervereins als Begünstigten voraus.
Eine Anerkennung des Fördervereins als gemeinnützig ist keine Voraussetzung für die Nutzung von Schulbuchhelden. Wird im Rahmen der Registrierung eine Gemeinnützigkeit angegeben, muss diese Angabe zutreffend sein.
Schulbuchhelden kann bei berechtigten Zweifeln geeignete Nachweise zu den bei der Registrierung gemachten Angaben verlangen.
Der Hauptnutzer kann weitere Nutzer zum Schulkonto hinzufügen. Hierzu wird die E-Mail-Adresse der jeweiligen Person hinterlegt und eine Einladung zur Nutzung des Schulkontos versendet.
Zusätzliche Nutzer müssen Mitarbeiter oder sonstige zur Nutzung berechtigte Personen der jeweiligen Schule sein.
Nach erfolgreicher Einrichtung erhalten zusätzliche Nutzer Zugriff auf das Schulkonto und grundsätzlich dieselben Funktionen wie der Hauptnutzer.
Der Hauptnutzer kann die zusätzlichen Nutzer des Schulkontos verwalten und deren Zugriffsberechtigung wieder entfernen.
Die Schule ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich berechtigte Personen Zugriff auf das Schulkonto erhalten und Zugangsdaten nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des gesamten Schulkontos. Die Schule hat dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihr zugelassenen weiteren Nutzer die hierin geregelten Vorgaben beachten.
Schulbuchhelden ermöglicht Schulen insbesondere,
Der konkrete Funktionsumfang der Plattform kann im Rahmen der technischen Weiterentwicklung verändert und erweitert werden, sofern dadurch der wesentliche Nutzungszweck von Schulbuchhelden nicht beeinträchtigt wird.
Ein Anspruch auf das dauerhafte Vorhandensein einzelner Zusatzfunktionen besteht nicht.
Bei der Erstellung einer Bücherliste gibt die Schule insbesondere das jeweilige Fach und die ISBN des benötigten Buches ein.
Weitere Produktinformationen können anhand von Produktdaten der angeschlossenen Buchhandelspartner beziehungsweise von diesen bereitgestellter Produktfeeds automatisiert ergänzt werden.
Die Auswahl der benötigten Bücher und insbesondere die Eingabe der richtigen ISBN liegt in der Verantwortung der Schule.
Schulbuchhelden führt keine inhaltliche Kontrolle der von der Schule erstellten Bücherlisten durch und überprüft insbesondere nicht,
Automatisch bereitgestellte Produktinformationen stammen von Dritten. Trotz sorgfältiger technischer Verarbeitung können Abweichungen oder Fehler, beispielsweise bei Titel, Ausgabe, Preis oder Verfügbarkeit, nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die Schule ist daher gehalten, ihre Bücherliste vor Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Neben Büchern können Schulen weitere benötigte Materialien in Freitextfeldern aufführen.
Diese Materialien sind nicht zwingend Bestandteil der bei den jeweiligen Buchhandelspartnern bereitgestellten Buchauswahl und werden insbesondere nicht automatisch in einen Warenkorb oder eine Produktübersicht übernommen.
Soweit Eltern solche Materialien ebenfalls bei einem Buchhandelspartner erwerben möchten, müssen diese gegebenenfalls selbstständig gesucht und dem Warenkorb hinzugefügt werden.
Schulen können bereits bestehende Bücherlisten zur Bearbeitung an buchliste@schulbuchhelden.de übermitteln.
Schulbuchhelden kann die auf der übermittelten Liste enthaltenen Angaben, insbesondere die angegebenen ISBN, in das Schulbuchhelden-System übernehmen und hieraus eine digitale Bücherliste beziehungsweise einen digitalen Bestellweg erstellen.
Schulbuchhelden übernimmt die von der Schule zur Verfügung gestellten Angaben grundsätzlich ohne erneute fachliche oder inhaltliche Prüfung.
Die Schule bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Bücherliste sowie insbesondere für die Auswahl der richtigen ISBN verantwortlich.
Von der Schule erstellte Bücherlisten können über einen Link oder einen QR-Code für Eltern und andere Kaufberechtigte zugänglich gemacht werden.
Nach Aufruf der Bücherliste können die Nutzer einen der jeweils angebotenen Buchhandelspartner auswählen.
Anschließend werden sie auf das Angebot des ausgewählten Buchhändlers weitergeleitet. Dort können die auf der Bücherliste enthaltenen Bücher angezeigt beziehungsweise als Suchergebnisse bereitgestellt werden.
Die Bücher werden nicht automatisch gekauft oder verbindlich in einen Warenkorb gelegt. Der Käufer entscheidet selbst, welche Titel er tatsächlich in den Warenkorb übernimmt und bestellt.
Die Nutzung der von Schulbuchhelden bereitgestellten Bestellwege ist freiwillig.
Eltern und sonstige Käufer sind insbesondere nicht verpflichtet,
Bücher können jederzeit auch bei einem anderen Onlinehändler, im stationären Buchhandel oder auf sonstigem zulässigem Weg erworben werden.
Schulbuchhelden gibt keine Verpflichtung zum Kauf bei einem bestimmten Händler vor.
Schulbuchhelden ist nicht Verkäufer der über die Plattform dargestellten Bücher oder sonstigen Waren.
Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Käufer und dem von ihm ausgewählten Buchhändler zustande.
Für insbesondere
ist der jeweilige Buchhandelspartner verantwortlich.
Für dessen Leistungen gelten die jeweiligen Geschäfts- und Vertragsbedingungen des Buchhändlers.
Schulbuchhelden kann für Bestellungen, die über entsprechend zugeordnete Links oder Bestellwege vermittelt werden, von angeschlossenen Buchhandelspartnern oder Affiliate-Netzwerken Provisionen erhalten.
Die Höhe und Voraussetzungen dieser Provisionen richten sich nach den jeweils geltenden Vereinbarungen zwischen Schulbuchhelden und den jeweiligen Partnern. Ein Anspruch der Schule oder des Fördervereins auf eine bestimmte Provisionshöhe besteht nicht.
Von den tatsächlich durch Schulbuchhelden vereinnahmten, endgültig bestätigten und der jeweiligen Schule zuordenbaren Netto-Provisionen werden 75 % dem von der Schule benannten Förderverein als Förderbetrag zugeordnet. Die verbleibenden 25 % verbleiben bei Schulbuchhelden und dienen insbesondere der Finanzierung, Bereitstellung und Weiterentwicklung des Angebots. Maßgeblich sind ausschließlich Provisionen, die Schulbuchhelden tatsächlich erhalten hat.
Provisionen, die aufgrund von
nicht oder nicht endgültig an Schulbuchhelden ausgezahlt werden, begründen keinen Förderbetrag.
Der von der Schule benannte Förderverein wird als Begünstigter im Rahmen eines Vertrags zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB in die Förderregelung einbezogen. Der Förderverein muss hierzu keinen eigenen Nutzungsvertrag mit Schulbuchhelden abschließen und die Nutzungsbedingungen nicht separat akzeptieren.
Der Förderverein wird hierdurch insbesondere nicht zum Affiliate-Partner der angeschlossenen Buchhändler oder Affiliate-Netzwerke und übernimmt keine Werbe-, Vermittlungs- oder Vertriebspflichten.
Die laufende rechnerische Zuordnung von Förderbeträgen begründet noch keinen sofortigen Auszahlungsanspruch.
Ein Anspruch auf Auszahlung entsteht erst nach Maßgabe der in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Auszahlungsvoraussetzungen.
Die Auszahlung der dem Förderverein zugeordneten Förderbeträge erfolgt grundsätzlich einmal jährlich im vierten Quartal.
Voraussetzung für eine reguläre Auszahlung ist, dass der bis zum maßgeblichen Abrechnungszeitpunkt angesammelte Förderbetrag mindestens 50,00 Euro beträgt. Wird diese Grenze nicht erreicht, wird der Betrag in das folgende Abrechnungsjahr übertragen und mit weiteren Förderbeträgen zusammengeführt.
Eine Auszahlung erfolgt ausschließlich auf ein für den benannten Förderverein hinterlegtes Konto. Die Schule beziehungsweise der Förderverein ist dafür verantwortlich, Änderungen der Kontoverbindung unverzüglich mitzuteilen. Schulbuchhelden ist berechtigt, vor einer Auszahlung die Identität des Fördervereins, die angegebenen Daten und die Berechtigung des angegebenen Kontos in angemessener Weise zu überprüfen.
Wird das Schulkonto beendet, werden auch Förderbeträge berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Beendigung die reguläre Auszahlungsgrenze von 50,00 Euro noch nicht erreicht haben.
Ein noch vorhandener, aus tatsächlich vereinnahmten und endgültig bestätigten Provisionen resultierender Förderbetrag wird in diesem Fall im nächsten vorgesehenen Auszahlungszeitraum im vierten Quartal an den benannten Förderverein ausgezahlt.
Die Mindestgrenze von 50,00 Euro findet auf diese Schlussauszahlung keine Anwendung.
Die Schule kann den für sie hinterlegten Förderverein ändern.
Änderungen sind Schulbuchhelden unverzüglich mitzuteilen und gelten grundsätzlich für zukünftige Zuordnungen und Auszahlungen.
Wird der benannte Förderverein aufgelöst, liquidiert oder kann er aus anderen Gründen nicht mehr als Begünstigter fungieren, ist die Schule verpflichtet, Schulbuchhelden einen neuen Begünstigten zu benennen und die für eine Auszahlung erforderlichen Angaben einschließlich der Kontoverbindung zur Verfügung zu stellen.
Bis zur wirksamen Benennung eines neuen Begünstigten erfolgt keine Auszahlung.
Noch nicht ausgezahlte und noch nicht fällig gewordene Förderbeträge werden bis zur Benennung eines neuen Begünstigten weitergeführt.
Die konkrete Zuordnung bereits entstandener Rechtsansprüche im Fall einer Auflösung oder Liquidation bleibt von zwingenden gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Schulbuchhelden unterstützt Schulen und Fördervereine zusätzlich bei der Abwicklung von Sammelbestellungen.
Sammelbestellungen werden nicht über die Plattform hochgeladen, sondern per E-Mail an
buchliste@schulbuchhelden.de
übermittelt.
Über diesen Bestellweg dürfen ausschließlich solche Bücher und Lernmittel übermittelt werden, deren Kosten von den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten getragen werden.
Bücher oder Lernmittel, die aus Mitteln der Schule, des Schulträgers oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln beschafft werden, dürfen über diesen Bestellweg nicht als elternfinanzierte Sammelbestellung eingereicht werden.
Schulbuchhelden übermittelt die eingereichten Angaben an die LDE GmbH beziehungsweise den jeweils für die Sammelbestellung eingesetzten Handelspartner.
Die weitere Auftragsabwicklung erfolgt unmittelbar zwischen dem Handelspartner und der bestellenden Schule beziehungsweise dem Förderverein.
Insbesondere
Schulbuchhelden wird nicht Vertragspartner des Kaufvertrags über die Sammelbestellung.
Erhält Schulbuchhelden für eine ordnungsgemäß abgewickelte Sammelbestellung vom Handelspartner eine Provision oder sonstige vermittlungsbezogene Vergütung, werden hiervon ebenfalls 75 % der tatsächlich vereinnahmten Netto-Provision dem für die Schule benannten Begünstigten als Förderbetrag zugeordnet.
Die verbleibenden 25 % verbleiben bei Schulbuchhelden.
Auch hierbei besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Provisionshöhe.
Für Auszahlung, Mindestbetrag, Stornierungen und sonstige Voraussetzungen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
Schulbuchhelden kann über eine Schnittstelle mit Eduplaces verbunden werden.
Die Nutzung der Single-Sign-on-Funktion setzt voraus, dass der betreffende Nutzer zuvor bereits als Hauptnutzer oder zusätzlicher Nutzer bei Schulbuchhelden registriert beziehungsweise eingeladen wurde.
Über Eduplaces kann somit auf ein bereits bestehendes Schulbuchhelden-Benutzerkonto zugegriffen werden. Durch die Nutzung der SSO-Funktion wird nicht automatisch ein neues Schulkonto oder Benutzerkonto bei Schulbuchhelden erstellt.
Im Rahmen der Anmeldung werden die für die Authentifizierung erforderlichen Login- beziehungsweise Identifikationsdaten zwischen Eduplaces und Schulbuchhelden verarbeitet.
Ein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit der Eduplaces-Anbindung oder anderer externer Schnittstellen besteht nicht.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Eduplaces ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Schulbuchhelden.
Die Schule darf nur solche Inhalte, Texte, Logos, Abbildungen und sonstigen Materialien auf die Plattform hochladen oder Schulbuchhelden zur Verfügung stellen, zu deren Nutzung sie berechtigt ist.
Mit dem Hochladen oder der Übermittlung räumt die Schule Schulbuchhelden die für die Bereitstellung der jeweiligen Funktion erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
Diese Rechte beschränken sich auf den Umfang und die Dauer, die zur Durchführung der von der Schule gewünschten Leistungen erforderlich sind.
Insbesondere darf Schulbuchhelden ein hochgeladenes Schullogo in den von der Schule erstellten oder für sie bearbeiteten Bücherlisten darstellen.
Die Schule und die von ihr zugelassenen Nutzer haben die Plattform ausschließlich rechtmäßig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
Insbesondere dürfen
Die Schule ist verpflichtet, Änderungen wesentlicher bei der Registrierung hinterlegter Angaben, insbesondere zum Förderverein und zur Kontoverbindung, zeitnah zu aktualisieren beziehungsweise Schulbuchhelden mitzuteilen.
Schulbuchhelden ist bemüht, die Plattform zuverlässig zur Verfügung zu stellen.
Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von
auftreten.
Schulbuchhelden darf die Plattform technisch weiterentwickeln und Funktionen verändern, ergänzen oder ersetzen, soweit der wesentliche Nutzungszweck erhalten bleibt.
Schulbuchhelden ist berechtigt, einzelne Nutzer oder ein Schulkonto vorübergehend zu sperren oder die Nutzung zu beenden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen bei
Soweit es die Umstände zulassen, wird die Schule vor einer dauerhaften Sperrung oder Beendigung informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme beziehungsweise Behebung des Verstoßes.
Bei erheblichen Sicherheitsrisiken, offensichtlich rechtswidrigem Verhalten oder vergleichbaren dringenden Gründen kann eine sofortige Sperrung erfolgen.
Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Schule kann die Nutzung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.
Die Löschung des Schulkontos kann über die von Schulbuchhelden angebotenen Kontaktmöglichkeiten, insbesondere per E-Mail an
info@schulbuchhelden.de
verlangt werden.
Nach Beendigung des Schulkontos werden die für die Schule bereitgestellten Bücherlisten, QR-Codes und Links deaktiviert beziehungsweise gelöscht und sind anschließend nicht mehr öffentlich erreichbar.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie datenschutzrechtlich zulässige oder erforderliche weitere Speicherungen bleiben hiervon unberührt.
Einzelheiten zur Speicherung und Löschung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Schulbuchhelden haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Die Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Schulbuchhelden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Informationen insbesondere zu Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Speicherdauer der verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Schulbuchhelden.
Schulbuchhelden kann diese Nutzungsbedingungen anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund
Änderungen, die wesentliche Rechte oder Pflichten aus dem bestehenden Nutzungsverhältnis betreffen, werden der Schule vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Soweit für eine Änderung nach den gesetzlichen Vorschriften die Zustimmung der Schule erforderlich ist, wird Schulbuchhelden diese Zustimmung gesondert einholen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen.